Wall - neuer Pelletofen von MCZ Auch mit RR-Abgang oben Runder Pelletofen von Rika | Garantie und Lieferbedingungen Gültigkeitsbereich Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Offerten, Lieferungen und Arbeiten. Ausnahmen von den nachfolgend aufgeführten Bedingungen gelten nur wenn sie als integrierter Bestandteil des Kaufvertrages in schriftlicher und rechtsgültig unterzeichneter Form vorliegen. Preise Die offerierten oder bestätigten Preise beinhalten nur die in der Offerte resp. Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferungen und Arbeiten. Die Preise sind auf der Basis Normal Arbeitszeit und unter der Voraussetzung, dass die Arbeiten ohne Unterbrechung zu Ende geführt werden können, berechnet. Bei Unterbrechungen unserer Arbeiten aus Gründen, die nicht wir verschuldet haben, werden die anfallenden Mehrkosten verrechnet. Für Lieferungen franko Baustelle gilt die Voraussetzung, dass mit Lastwagen ohne Schwierigkeiten bis in die unmittelbare Nähe der Arbeitsstelle gefahren werden kann. Sollte diese Voraussetzung fehlen, aus Gründen die nicht wir zu vertreten haben, wird der zusätzliche Aufwand (Zeit, Kran etc.) in Rechnung gestellt. Termine Die vereinbarten Termine gelten, sofern die Baulichen Verhältnisse ein ungehindertes Arbeiten gestatten und der Kunde die Zahlungsverpflichtungen gemäss Werkvertrag eingehalten hat. Vom Auftraggeber verlangte Überzeit wird mit den Zuschlägen gemäss OR in Rechnung gestellt. Bei Lieferverzögerungen hat der Kunde weder ein Recht auf Schadenersatz noch darauf vom Vertrag zurückzutreten. Vorbehalten bleiben unvorhergesehene Ereignisse und Fälle von höherer Gewalt. Zahlungen Die geschuldeten Beträge sind gemäss den schriftlich vereinbarten Zahlungskonditionen und ohne jegliche Abzüge zu begleichen. Teilzahlungen gemäss Vertrag sind auch dann zu bezahlen, wenn die Liefertermine, aus Gründen die nicht von uns verursacht wurden, nicht eingehalten werden können. Bei Zahlungsverzug ohne genügende Sicherheiten von Seiten des Kunden können wir vom Vertrag zurücktreten. Die schon angefallenen Kosten für Material und Arbeit werden zur sofortigen Zahlung fällig. Die Inbetriebsetzung einer Anlage, auch zu Testzwecken, ist gleichbedeutend mit der Übernahme derselben durch den Besteller. Die Zahlungspflicht ist erst erfüllt, wenn der Totalbetrag zu unserer Verfügung steht. Der Kunde ist nicht berechtigt Forderungen gegenüber dem Lieferanten zur Verrechnung zu bringen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns gemäss SIA 118 die Verrechnung eines Verzugszinses vor. Der Zinssatz ist 2% höher als der GKB Zinssatz für Kontokorrent-Kredite in der Vergleichsperiode. Sämtliche Zeichnungen, Pläne und Berechnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder zur Selbstausführung benützt werden, noch Dritten zur Kenntnisnahme oder zur Ausführung überlassen werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind die für Küblis örtlich und rechtlich zuständigen Gerichte. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Materialien bleiben solange unser Eigentum mit vollem Verfügungsrecht, bis zur Erfüllung des Werkvertrages beziehungsweise der vollständigen Bezahlung des Faktur-Betrages. Materialien, die nach der Fertigstellung unserer Arbeit übrig bleiben, sind auch bei Pauschalarbeiten unser Eigentum. Garantie Für einwandfreies Material und fachgerechte Ausführung des bestätigten Auftrages, übernehmen wir Gewähr nach den Bedingungen: SIA Form. 118 und SIA Form 380-7. Bei Eingriffen von Drittpersonen und Änderungsarbeiten von Drittfirmen erlöschen alle Garantieansprüche. Für Garantierückstellungen werden nur Versicherungsgarantien über die vereinbarte Zeit, ab Beendigung der Arbeiten, abgegeben. Ausnahmen: Bei Verwendung von flexiblen CrNiMo-Rohren beschränkt sich die Garantie auf die vom Hersteller erbrachte Garantieleistung. Alle Nebenkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Arbeiten, für die der Bauherr das Material selbst zur Verfügung stellt, bezieht sich unsere Garantie nur auf die fachgemässe Ausführung der Arbeit, jedoch nicht auf Qualität und Eignung des Materials. Für elektrische Apparate beschränkt sich unsere Garantie auf diejenige unserer Lieferanten, in der Regel 1 Jahr. Luzi Kaminbau Küblis, im September 1996 Nachtrag Für alle Kamin- und Pelletöfen gilt die jeweilige Garantie des Herstellers ab Kaufdatum. | Willkommen in den Ofen Welten |
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